Coronaschutzverordnung zur JHV 2021
12 Mai 2022

Liebe Vereinsmitglieder,

die derzeit gültige Schutzverordnung läuft am 27. Mai 2022 aus und ist damit noch für die Jahreshauptversammlung der Sportjugend gültig.

Sie beinhaltet keinerlei Einschränkungen für die Versammlung, so dass die Veranstaltung wie geplant durchgeführt werden kann.

Ab 28.Mai 2022 gilt dann eine neue Schutzverordnung, deren Regelungen uns derzeit noch nicht bekannt sind. Sobald die neuen Regelungen in Kraft treten, werden wir die uns betreffenden Punkte hier bekannt geben. Aus unserer Sicht ist allerdings nicht zu erwarten, dass die dann gültigen Regeln die Jahreshauptversammlung am 02. Juni 2022 in der Turnhalle verhindern werden.

Unabhängig davon bitten wir, die bekannten Schutzmaßnahmen wie Handdesinfektion und das Maske tragen bis zum Sitzplatz einzuhalten.

Euer Vorstand